Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzhinweis
1.) Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Dr. Stefanie Stöcker – Gangpferdegestüt Showisi (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Pferdehalter/Reitschüler/sonstiger Person bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht, ergänzenden Angeboten wie z.B. Veranstaltungen, Ausritten und Beritt und den Bereich Pferdepension.
2.) Gegenstand der Vereinbarung
Der Vertrag kommt zustande, indem sich die Person in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.
Eine Gruppenstunde dauert 30-60 Minuten, eine Einzelstunde 30 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden hat.
Für den Unterricht stehen Halle, Reitplatz, Longierring, Ovalbahn und Gelände zur Verfügung.
3.) Risiko und Haftung
Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.
a) Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
b) Aufsichtspflicht
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
c) Hinweise
Reitplätze, Weiden, Pferdeboxen, Offenställe, u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet. Das Rauchen ist auf dem kompletten Gelände verboten. Den Anweisungen der Reitlehrer ist stets Folge zu leisten. Bitte die aktuelle Gestütsordnung beachten!
d) Helmpflicht, Airbagreitweste
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können bei uns gegen Gebühr ausgeliehen werden. Auch wird das Tragen einer Airbagreitweste empfohlen. Airbagreitwesten können bei uns auch gegen Gebühr ausgeliehen werden.
e) Weitere Ausrüstung der Reiter
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
f) Auskunftspflicht
Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.
Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 80kg.
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.
Das Reitabo ist vom Reitschüler jeweils bis zum 3. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden. Das Reitabo beinhaltet eine Reitstunde pro Woche während der Schulzeit in Nordrhein-Westfalen. Die ganzheitliche Ausbildung in der Reitschule umfasst auch die Erteilung von Theoriestunden bzw. Praxis am Pferd. Diese werden in Abhängigkeit von der Wetterlage anberaumt. Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen, sowie an von den Schulen festgelegten Brückentagen findet der Wochenunterricht nicht statt.
Bei gekauften Wertkarten ist keine Rückzahlung möglich. Gekauftes Guthaben kann im Zeitraum von drei Kalenderjahren abgeritten werden.
Versäumte Reitstunden können durch separat zu zahlende Einzelstunden nachgeholt werden.
6.) Buchung und Absage von Reitstunden
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.
Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde (gilt nur für Einzelunterricht) rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Reitabos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz können Termine, die rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert wurde, innerhalt von 4 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch.
Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
Gebuchte Wertkarten können nicht wieder ausgezahlt werden und verfallen nach dem Ablauf von 3 Jahren.
Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende und ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen.
8.) Buchung und Absage von einer Kursteilnahme/Veranstaltung
Die Bezahlung der Kurse Kurse/Veranstaltungen erfolgt direkt nach der Buchung.
Bei Nichtteilnahme oder Absage durch den Teilnehmer wird die Kursgebühr nicht erstattet, es steht dem Teilnehmer jedoch frei, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Wird der Kurs durch den Kursleiter abgesagt, erfolgt eine Rückerstattung der Kursgebühren. Dies gilt nicht für Kurse, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse.
9.) Videoüberwachung
Bitte beachten sie, dass das Gestüt DSGVO konform Videoüberwacht wird. Alles weiter entnehmen sie bitte den Datenschutzhinweisen.
10.) Änderungen der AGB
Der Betrieb behält sich vor, diese AGB jederzeit ändern zu können, sofern dies durch innerbetriebliche Gründe oder Änderungen der Marktgegebenheiten oder der Gesetzeslage notwendig wird. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Betrieb wird den Vertragspartner in der Information über die geänderten Bedingungen auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
Bereich Pension
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Dr. Stefanie Stöcker – Gangpferdegestüt Showisi und dem Pferdehalter. Die AGB gelten für alle Leistungen, die mit der Unterbringung und Versorgung von Pferden im Zusammenhang stehen.
Der Pferdehalter akzeptiert die AGB durch Abschluss des Pensionsvertrages oder Nutzung der Leistungen.
Der Vertrag kommt zustande, indem sich die Person in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
2. Leistungsumfang des Stallbetreibers
-Unterbringung der Pferde nach Absprachen in Box, Offenstall, Paddock oder Weide
-Die Fütterung erfolgt nach Absprache mit Heu, Zusatzfutter (teilweise Leistungen gegen Aufpreis)
-Zusatzleistungen (falls vereinbart): Deckenservice, Medikamentengabe, Pferdelaufband, Solekammer, individuelle Betreuung, Führdienste, Hufe auskratzen, etc.
Die Pferdehalter können die Reitanlage nach Absprache nutzen
Das Gestüt kann im Namen des Pferdehalters auch ohne dessen vorherige Zustimmung einen Tierarzt bestellen, wenn dies aufgrund einer akuten Erkrankung oder Verletzung des Pferdes erforderlich erscheint und der Pferdehalter nicht zu erreichen ist.
Im Pensionspreis sind die Kosten des Hufbeschlages nicht enthalten. Der Pferdehalter kann aber das Gestüt damit beauftragen, namens und auf Rechnung des Pferdehalters einen Beschlagsschmied zu beauftragen. Bei grober Vernachlässigung ist das Gestüt berechtigt, auf Kosten des Pferdehalters einen Beschlagsschmied zu beauftragen.
3. Pflichten des Pferdehalters
Der Pferdehalter hat folgende Verpflichtungen:
-Sorgfaltspflicht: Ordnungsgemäße Pflege des Pferdes, Einhaltung der Gestütsordnung, Sauberhalten der genutzten Bereiche (z.B. Sattelkammer, Putzplätze).
-Jeder Pferdehalter erhält pro Pferd eine Fläche von 2,60m x 0,90m x 0,90m, wo er einen Sattelschrank mit Aufsatzschrank aufstellen kann. Dort bitte alles für das Pferd aufbewahren, auch alle Futtermittel. Sachen die sich außerhalb der Schränke befinden werden entsorgt.
-Tiergesundheit: Das Pferd muss frei von ansteckenden Krankheiten sein und regelmäßig gegen Influenza geimpft werden. Wurmkuren werden über das Gestüt in Absprache mit dem Tierarzt verabreicht und berechnet
• Haftpflichtversicherung: Pflicht zur Vorlage einer gültigen Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.
• Informationen: Der Pferdehalter informiert das Gestüt unverzüglich über besondere Bedürfnisse oder gesundheitliche Probleme des Pferdes.
• Eigenes Zubehör: Aufbewahrung von Sattel, Trense und anderen Utensilien erfolgt auf eigene Gefahr.
• Verhalten auf der Anlage:
-Es herrscht Rauchverbot auf dem kompletten Gestütsgelände
-Hunde dürfen nur nach vorheriger Ankündigung mitgebraucht werden und müssen sich mit den Gestütshunden verstehen
-Das Mitbringen von Personen, die keine Vertragsgrundlage mit dem Gestüt haben muss vorher angekündigt werden. Diese Personen dürfen sich nicht ohne Begleitung auf dem Gestütsgelände bewegen
•Für das eingestellte Pferd muss einen Equidenpass vorhanden sein und das Pferd muss als nicht Schlachtpferd eingetragen sein, sowie der aktuelle Besitzer muss dort vermerkt sein. Sollte dies nicht durch den Pferdehalter sichergestellt werden, hat er die eventuell dadurch entstehenden Kosten für den Betrieb zu tragen.
Der Pferdehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Betrieb jederzeit Zugang zum Equidenpass des eingestellten Pferdes hat. Sollte dies nicht durch den Pferdehalter sichergestellt werden, hat er die eventuell dadurch entstehenden Kosten für das Gestüt zu tragen. Bei Verlassen des Gestüts wird der Equidenpass dem Pferdebesitzer wieder ausgehändigt.
-Der Pferdehalter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Betriebsinhabers bauliche Veränderungen an der Anlage, in und an Boxen oder im Stall vorzunehmen.
-Der Betrieb selbst kann ohne Zustimmung des Pferdehalters bauliche Veränderungen an der Reitanlage und insbesondere den Ställen vornehmen.
-Für den Fall, dass das Eigentum an dem aufgestallten Pferd von dem Eigentümer auf einen Dritten übertragen wird und das Pferd weiter in dem Betrieb verbleiben soll, hat der Pferdehalter dafür zu sorgen, dass der neue Eigentümer des Pferdes in diesen Vertrag eintritt oder einen neuen Vertrag mit dem Betrieb abschließt. Bis dies geschehen ist, behält dieser Vertrag mit dem ursprünglichen Pferdehalter seine Gültigkeit und verpflichtet den Pferdehalter weiterhin zur Entrichtung des Pensionspreises.
Bitte die aktuelle Gestütsordnung beachten!
4. Haftung und Schadensregelung
• Haftung des Stallbetreibers: Der Stallbetreiber haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen. Schäden durch Dritte oder unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Naturkatastrophen) sind ausgeschlossen.
• Haftung des Pferdehalters: Der Pferdehalter haftet für alle Schäden, die sein Pferd verursacht (z.B. Sachschäden, Verletzungen an Menschen oder anderen Tieren).
• Tierarztkosten im Notfall: Der Stallbetreiber darf im Notfall einen Tierarzt hinzuziehen. Die Kosten trägt der Pferdehalter.
• Unfallrisiko: Reiten und Aufenthalt auf der Anlage erfolgen auf eigene Gefahr. Das Tragen eines Helms ist verpflichtend.
5. Zahlungsbedingungen
Der Pensionspreis ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen
. Der Pensionspreis ist im Voraus bis zum 3. Werktag eines jeden Monats per Überweisung auf das angegebene Konto fällig. Die Abwesenheit des Pferdes reduziert nicht den monatlichen Pensionspreis.
Kosten für zusätzliche Services (z.B. Medikamentengabe, Deckenwechsel, Laufband, Solekammer, Vorstellen beim Tierarzt Hufschmied etc.) sind gesondert zu zahlen und können über das Onlinesystem gebucht werden oder direkt beim Gestütsbetreiber.
Bei Zahlungsverzug können Mahnkosten berechnet werden.
Die Pensionspreise und Preise für zusätzlichen Service werden jährlich im Januar dem Verbraucherpreisindex (Inflationsrate) angepasst.
Das Gestüt ist berechtigt, den Pensionspreis nach Ablauf von 2 Monaten nach erfolgter Ankündigung angemessen zu erhöhen. Der Pferdehalter ist berechtigt, den Pensionsvertrag zum Eintritt der Preiserhöhung zu kündigen. Die Kündigungserklärung muss dem Betrieb spätestens 1 Monat nach Ankündigung der Preiserhöhung zugegangen sein.
Bitte unsere jeweils gültige Preisliste und Gestütsordnung beachten!
6. Vertragsdauer und Kündigung
• Die Pensionsverträge können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden.
• Kündigungsfristen:
Ist der Vertrag unbefristet geschlossen worden, so kann er spätestens zum 1. Werktag eines jeden Kalendermonats für den Ablauf des nächsten Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang des Kündigungsschreibens maßgeblich.
Der Pferdehalter hat ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des laufenden Monats bei Ableben des Pensionspferdes.
Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn der Pferdehalter mit der jeweils geschuldeten Vergütung einen Monat im Rückstand ist Wenn der Pferdehalter die Hofordnung trotz Abmahnung wiederholt oder – auch ohne vorherige Abmahnung schwerwiegend - verletzt hat. Diese Regelung gilt auch für das Verhalten einer Person, die der Pferdehalter mit dem Reiten des Pferdes oder mit sonstigen in den Bereich dieses Vertrages fallenden Verrichtungen betraut hat
Wenn das Pferd des Pferdehalters an einer ansteckenden Krankheit leidet und der Pferdehalter sich weigert, das Pferd in Quarantäne zu geben.
•Pflichten bei Vertragsende: Der Pferdehalter hat den Pensionsplatz, Sattelkammer, etc. besenrein zu hinterlassen und sämtliche offene Beträge zu begleichen.
7. Aufrechnungsverbot und Pfandrecht
4.1.
Die Aufrechnung des Pferdehalters gegenüber dem Pensionspreis mit einer Gegenforderung ist ausgeschlossen; es sei denn, dass die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder von dem Betriebsinhaber nicht bestritten wird.
4.2.
Der Betriebsinhaber hat für seine Forderungen gegen den Pferdehalter aus diesem Vertrag ein Pfandrecht an dem in der Präambel aufgeführten Pferd. Hierfür gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Befriedigung aus dem Pfand erfolgt durch Verkauf im Wege öffentlicher Versteigerung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Der Verkauf darf nicht vor dem Ablauf von 14 Tagen nach der Androhung erfolgen. Der Pferdehalter versichert ausdrücklich, dass das Pferd in seinem uneingeschränkten Eigentum steht und nicht mit Rechten Dritter belastet ist. Er wird das Gestüt sofort unterrichten, wenn Dritte Rechte an dem eingestellten Pferd geltend machen. Der Betriebsinhaber ist befugt, dass Pferd erst nach vollständiger Zahlung aller offenen Forderungen herauszugeben.
Für den Zeitraum des Zahlungsverzugs ist der Betriebsinhaber berechtigt, das Pferd auf seiner Anlage kostengünstiger unterzubringen und eine Reitbeteiligung zu bestellen, um so seiner Schadensminderungspflicht Genüge zu tun.
8. Nutzung der Anlage
•Auf dem Reitplatz ist longieren und wälzen lassen der Pferde durch den Pferdehalter verboten
-Halle, Reitplatz, Longierring, Ovalbahn können durch Ankündigung kurzfristig für Pferdehalter gesperrt werden
9. Verhalten bei Notfällen
• Krankheit oder Verletzung des Pferdes: Der Stallbetreiber informiert den Pferdehalter unverzüglich. Falls dieser nicht erreichbar ist, darf der Betreiber Maßnahmen einleiten auf Kosten des Pferdehalters (Tierarzt, Klinikbesuch).
• Hufschmied oder Zahnarzt: Bei akuten Fällen darf der Stallbetreiber notwendige Fachleute hinzuziehen.
10.) Videoüberwachung
Bitte beachten sie, dass das Gestüt DSGVO konform Videoüberwacht wird. Alles weiter entnehmen sie bitte den Datenschutzhinweisen.
10.) Änderungen der AGB
Der Betrieb behält sich vor, diese AGB jederzeit ändern zu können, sofern dies durch innerbetriebliche Gründe oder Änderungen der Marktgegebenheiten oder der Gesetzeslage notwendig wird. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Betrieb wird den Vertragspartner in der Information über die geänderten Bedingungen auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
Datenschutzhinweis
1. Verantwortliche Stelle
Gangpferdegestüt Showisi
Dr. Stefanie Stöcker
Fuhrweg 44
53902 Bad Münstereifel
gangpferdegestuet.showisi@gmail.com
2. Zwecke der Datenverarbeitung
Wir erheben, speichern und verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kommunikation und Verwaltung im Rahmen unseres Pensionspferdebetriebs und Reitschulbetriebs. Dazu gehören insbesondere:
• Verwaltung von Einstellverträgen und Reitstunden
• Abrechnung und Zahlungsabwicklung
• Terminabsprachen und Kundenkommunikation
• Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
Zusätzlich können im Rahmen von Veranstaltungen, Turnieren, Reitstunden oder sonstigen betrieblichen Aktivitäten Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden.
3. Verarbeitung von Foto- und Videoaufnahmen
• Foto- und Videoaufnahmen können für interne Zwecke (z. B. Dokumentation, Trainingsanalyse) oder für die Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Website, Social Media, Flyer) verwendet werden.
• Die Veröffentlichung erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person bzw. der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Reitern.
• Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
4. Foto- und Videoaufnahmen bei Turnieren und Veranstaltungen
• Während öffentlicher Turniere und Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt und veröffentlicht werden.
• Diese Aufnahmen dienen der Berichterstattung über das Event sowie der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebs.
• Sofern eine betroffene Person nicht abgelichtet oder veröffentlicht werden möchte, kann dies vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden.
• Die Anfertigung und Veröffentlichung von Aufnahmen erfolgt stets unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen.
5. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von:
• Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)
• Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtungen)
• Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse, z. B. für betriebliche Abläufe und Öffentlichkeitsarbeit)
• Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung bei Foto-/Videoverarbeitung für Werbezwecke)
6. Weitergabe von Daten
Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich. Foto- und Videoaufnahmen werden nur gemäß erteilter Einwilligung oder im Rahmen von Veranstaltungen veröffentlicht.
7. Speicherdauer
Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung der Vertragsverhältnisse oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Foto- und Videoaufnahmen werden ebenfalls nur für den vorgesehenen Zweck und eine angemessene Dauer gespeichert.
8. Rechte der Betroffenen
Betroffene Personen haben das Recht auf:
• Auskunft (Art. 15 DSGVO)
• Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
• Löschung (Art. 17 DSGVO)
• Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
• Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
• Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Anfragen hierzu können an die oben genannte Adresse gerichtet werden.
9. Beschwerderecht
Es besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde.
10. Einwilligung und Widerruf
Falls eine Verarbeitung auf Basis einer Einwilligung erfolgt (z. B. Foto-/Videoveröffentlichung), kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Für weitere Informationen oder Fragen zum Datenschutz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gesonderte Datenschutzhinweis zur Videoüberwachung auf dem Gangpferdegestüt Showisi
1. Zweck der Videoüberwachung
Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrung der berechtigten Interessen des Gestütsbetreibers gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Sie dient folgenden Zwecken:
• Schutz von Personen (Reiter, Besucher, Mitarbeiter) und Tieren
• Prävention und Aufklärung von Diebstahl, Vandalismus und Sachbeschädigung
• Sicherstellung der Sicherheit auf dem gesamten Gelände, einschließlich:
• Halle
• Reitplatz
• Longierring
• Ovalbahn
• Stallbereiche
• Sattelkammern
• Futterkammer
• Parkplätze und Zuwegungen
2. Umfang und Art der Überwachung
• Die Überwachung erfolgt sichtbar und beschränkt sich auf öffentlich zugängliche oder gemeinschaftlich genutzte Bereiche:
• Halle: Überwachung von Eingängen, Hauptwegen und Reitflächen
• Reitplatz, Longierring, Ovalbahn: Überwachung der Trainingsflächen zur Sicherstellung der Ordnung
• Stallbereiche: Überwachung der Hauptgänge und Zugänge
• Sattelkammern, Futterkammer: Überwachung zur Prävention von Diebstahl und Vandalismus
• Parkplätze und Zuwegungen: Schutz vor unbefugtem Betreten und Diebstahl
• Die Überwachung des Aufenthaltsraums erfolgt nicht dauerhaft und nur in Bereichen, die keine Privatsphäre verletzen (z.B. keine gezielte Überwachung von Sitzplätzen oder Tischen).
• Keine Überwachung findet in privaten Bereichen wie Sanitäranlagen oder Umkleiden statt.
Die Videoüberwachung erfolgt durch Kameras, die durch deutlich sichtbare Hinweisschilder gemäß Art. 13 DSGVO gekennzeichnet sind.
3. Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung der Videodaten erfolgt auf Basis des berechtigten Interesses des Gestütsbetreibers gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ein überwiegendes Interesse der betroffenen Personen an der Nichtüberwachung liegt nicht vor, da:
• die Überwachung ausschließlich sicherheitsrelevante Bereiche betrifft,
• die Interessen des Betreibers an der Gewährleistung der Sicherheit überwiegen,
• die Maßnahmen verhältnismäßig sind.
4. Speicherdauer der Videodaten
• Videodaten werden für maximal 14 Tage gespeichert und danach automatisch gelöscht.
• Eine längere Speicherung erfolgt nur, wenn ein sicherheitsrelevanter Vorfall vorliegt (z.B. Diebstahl, Vandalismus) oder eine behördliche Anforderung besteht.
5. Empfänger der Daten
• Zugriff auf die Videodaten haben ausschließlich autorisierte Personen des Gestütsbetreibers.
• Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich an:
• Strafverfolgungsbehörden bei sicherheitsrelevanten Vorfällen
• Versicherungen zur Wahrung von Ansprüchen
Eine Datenweitergabe an Dritte zu anderen Zwecken erfolgt nicht.
6. Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen haben gemäß der DSGVO folgende Rechte:
• Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
• Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
• Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
• Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Zur Geltendmachung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Stelle (siehe Punkt 7).
7. Verantwortliche Stelle
Dr. Stefanie Stöcker
Fuhrweg 44
53902 Bad Münstereifel
gangpferdegestuet.showisi@gmail.com
8. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Betroffene Personen haben das Recht, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
9. Hinweispflichten und Kennzeichnung
Die Videoüberwachung wird durch deutlich sichtbare Hinweisschilder angezeigt. Diese enthalten:
• Hinweis auf die Videoüberwachung
• Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle
• Informationen zu den Betroffenenrechten